Klaus Wolschner

Texte zur Geschichte und Theorie von Medien & Gesellschaft

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II
Politik
und Medien

Wie wir wahrnehmen,
was wir sehen

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Über die
Mediengeschichte der
Schriftkultur und ihre
Bedeutung für die
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Wirklichkeits-Konstruktion
im  Jahrhundert des Auges

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Über religiöse Körpergefühle und die kommunikative Kraft
der großen Götter von Christentum, Islam und Moderne

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Visuelle Herrschafts-Kommunikation und Aufklärung

Kultur der Sichtbarkeit und zeremonielle Selbstinszenierung der Macht
als Form der ‚Massenkommunikation’ in der frühen Neuzeit

2013/20

Die Kommunikation zwischen den Herrschern und dem Volk vollzog sich in der frühen Neuzeit vor allem über öffentliche Zeremonien und visuelle Symbole. Das Volk respektierte Macht und Ehre, wenn es durch die Darstellung von Reichtum und Überlegenheit, wozu auch die Geheimnisse der Herrschaften gehörten, sinnlich überzeugt und überwältigt wurde. Es war der göttliche Ursprung der Majestät, der sich in der höfischen Prachtentfaltung darstellte.
Die Legitimation monarchischer Herrschaft war auch in unteren Gesellschaftsschichten keineswegs selbstverständlich - die Herrscherhäuser mussten die Loyalität der einfachen Bevölkerung durch eine permanente Kommunikation immer wieder erneuern. Diesem Zweck diente eine Tradition umfangreicher Zeremonien.

Die weltlichen Herrscher hatten gewöhnlich Zugriff auf die Abkündigung im Gottesdienst. Die Anordnung von Fürbitten-Gebeten für private Sorgen der Königsfamilie dienten der Pflege der Loyalitäts-Bindungen. Hochzeiten, Geburten, Krankheiten und Todesfällen im jeweiligen Herrscher- oder im Kaiserhaus waren Anlässe für Gottesdienst-Abkündigungen, über die kirchlichen Feste wurde das einfache Volk in Dank, Fürbitte und Trauer einbezogen. Die Gotteshäuser waren bis weit ins 18. Jahrhundert die Orte, an denen die Bevölkerung weitestgehend erreicht werden konnte. Landesfürsten waren auf den Klerus zur Stütze ihrer Herrschaft angewiesen. 

Besonders zahlreich waren die Gottesdienst-Verkündungen in Kriegszeiten. Die Pfarrer mussten Informationen über das Kriegsgeschehen abkündigen und wurden zu Büß- und Dankgottesdiensten angehalten. Kriege waren somit keineswegs nur die Angelegenheit des Landesherrn, Niederlagen waren Straf-Urteile Gottes. Die Herrscher nutzten die traditionelle Auffassung vom Krieg dazu, das gesamte Volk in Form in das Kriegsgeschehen einzubinden. Das Volk wurde durch seine Gebete und durch die Anforderung eines untadeligen Lebenswandels mitverantwortlich gemacht für das Kriegsgeschick des Landesherren. Nicht nur Ludwig XIV (1638-1715) hat die religiöse Einkleidung seiner militärischen Unternehmungen in großer Form zeremoniell inszeniert. Nachdem die alliierten Armeen des Deutschen Reiches über Frankreich in Brabant im Mai 1706 einen Sieg errungen hatten, ließ der Fürst von Hohenlohe von den Kanzeln seines Fürstentums einen Text verlesen, in dem es heißt: „Das hat der große Gott gethan”. 

Der „Volk“ als Kommunikationspartner

Bei jedem Regierungsantritt eines neuen Herrschers musste die gesamte männliche Bevölkerung diesem in großen Volksversammlungen auf Marktplätzen den Treueid leisten. Dieser Treueid verpflichtete aber im Gegenzug auch den Herrscher. Im Zweifelsfall gab es ein Recht auf Widerstand, wenn eine Herrschaft ihre Verpflichtungen verletzte.
Auch die öffentlichen Hinrichtungen waren nicht nur eine Gelegenheit zur Machtdemonstration der Herrschaft. Das Volk kam in großen Mengen zu den Hinrichtungen. Der Akt der Hinrichtung hatte gewissermaßen sakralen Charakter, der Täter wurde dadurch von den Sünden gereinigt, seinem Blut wurden Heilkräfte zugeschrieben. Stücke seines Leichnams wurden behandelt wie Reliquien und hatten heilende Wirkung nach den Vorstellungen der Volksmedizin. Das Volk war ein notwendiger Bestandteil des Rechtsvorgangs, es musste das öffentliche Schuldbekenntnis des Angeklagten hören. Gestand ein Beschuldigter nicht, kam die Obrigkeit in eine schwierige Lage.
Das Volk konnte ‘Verfahrensfehler’ im Ablauf des  Hinrichtungszeremoniells zum Anlass nehmen, den Beschuldigten zu befreien. Auf göttliches Eingreifen in den Prozess konnte das Reißen des Stranges hinweisen oder auch das Auftreten einer Jungfrau, die den Delinquenten vom Schafott weg zu freien versprach. Das Volk konnte gegen „zu milde“ Urteile ebenso protestieren wie gegen „zu strenge“.
Der „Pöbel“, formulierte etwa Gottfried Wilhelm Hegel in seiner „Philosophie des Rechts” (1820), sollte durch sinnliche Kommunikation angesprochen werden, denn es sei eine „formlose Masse“, deren „Bewegung und Tun eben damit nur elementarisch, vernunftlos, wild und fürchterlich ist“, dessen animalische Sinnlichkeit an Tiere erinnerte und mangelnde Vernunft anzeige.

Um als legitimer Herrscher von Gottes Gnaden anerkannt zu bleiben, musste der Herrscher nicht nur siegen, er musste auch freigebig und hilfreich sein, seinen Untertanen musste es wohlergehen, und er musste erklären, dass sein Handeln gerecht ist. Missernten, Not und  Niederlagen im Krieg waren ein untrügliches Zeichen dafür, dass der  Herrscher die göttliche Gnade verspielt hatte. Das in der Kirche oder vor dem Rathaus versammelte Volk hat diese Belehrungen nicht immer untertänigst zur Kenntnis genommen – eine Vielzahl von Berichten machen deutlich, dass es durchaus Reaktionen von Gemurre bis zu offenem Gelächter geben konnte.

Druckwerke und orale Kommunikation

Die Einblattdrucke intervenierten in diese orale und visuelle Kommunikations-Kultur. Dem neuen Medium Druck haftete Glaubwürdigkeit und Autorität an. Was geschrieben war, musste wichtig sein, weil das immer so gewesen war. Solange insbesondere in der ländlichen Bevölkerung die Analphabetenquote hoch war, wirkten diese Drucke visuell - durch ihre Bildpropaganda - und die mündliche Verbreitung der dort formulierten Gedanken. Die „Neuen Zeitungen” und anderen Einblattdrucke waren oft noch in Prosa verfasst oder gereimt, eine klassische Form, die Merkfähigkeit für Rezitatoren erhöhen sollte und die der Bevölkerung aus Balladen und Volksliedern bekannt war.  Die Nachrichten-Blätter wurden verkauft, aber auch gegen Geld vorgelesen bzw. vorgesungen. Der Text einer in Hof gedruckten Zeitung aus dem Jahr 1580 beginnt daher nicht zufällig folgendermaßen: „Hoert zu jr Christenleute / was ich euch singen thu / wol hie zu dieser zeite / nun höret fleissig zu”. So verbanden sich ältere Traditionen der mündlichen Nachrichtenübermittlung mit den neuen Medien der Drucktechnik. 

Traditionellerweise standen bei den Zeitung-Sängern Wundergeschichten und Katastrophenberichte im Vordergrund.  Gut verkäuflich waren Nachrichten von der Hinrichtung von Kindsmörderinnen, Hexen oder Juden sowie Berichte über Wunder. Kaspar Stieler kritisierte daher in seinem Buch „Zeitungs Lust und Nutz” 1695 die Zeitungssinger wegen mangelndender Seriosität:  „Pflegen mannichmal die Gassensänger / Landfarer und Bettelweiber in Städten und Dörfern herum zu wandeln / welche gedruckte Lieder von vielen Wunder-Werken und Geschichten / so sich hier und dar begeben haben sollen/ absingen und verkaufen. ... Solches Zeug ist so wenig zu unsern Zeitungen zu rechnen/ daß es vielmehr hoch bestrafet / und mit Landesverweisung belohnet werden solte.”

Kommunikation und Loyalität

Auch im Zeitalter des Absolutismus war das Volk eine relevante politische Größe, dessen Loyalität die Fürsten mit großem kommunikativem Aufwand sichern mussten. Das Zeitung lesende Publikum reichte in der Mitte des 18. Jahrhunderts über die Schicht des Adels und des gebildeten Bürgertums hinaus, die Mehrheit insbesondere der Landbevölkerung konnte aber nicht lesen und war es gewohnt, von Lesekundigen wichtige Botschaften vorgelesen zu bekommen.

Ein Verständnis von Öffentlichkeit, das sich auf verbale Kommunikation konzentriert, wird den Verhältnissen  nicht gerecht. Die plebejischen „Öffentlichkeit“ vermittelte sich mehr in symbolischen Aktionen als in sprachlich vermittelten Diskursen. Auch für die „Höfischen Gesellschaft“ hat übrigens Norbert Elias beschrieben, wie komplex das Kommunikationssystem symbolischer Interaktion am Versailler Hof unter Ludwig XIV. war, mit dem die königliche Macht immer wieder vor der Kulisse des Hofadels stabilisiert und legitimiert werden musste.

Die tradierte Kultur war eine Kultur der Sichtbarkeit auch des Seelischen. Es gab keine Differenzierung von Innen und Außen. Herrscherqualitäten bewiesen sich in entsprechenden Körperhaltungen und Gesten. Kommunikation war im Mittelalter kaum lösbar von körperlicher Präsenz - erst die Übereinstimmung von Sprache und Gestik machte eine Botschaft glaubhaft. Tat und Würde mussten unmittelbar sichtbar sein. Stimmten sprachliche Aussage und körperliche Gestik nicht überein, dann begründete das Zweifel an der Richtigkeit einer Aussage. Lüge und Betrug, Verstellung und Geheimhaltung erfuhren keine positive Bewertung.

Politische Partizipation bestand daher auch in dem Recht, den Herrscher zu sehen, um die ihm von Gott verliehenen Qualitäten erkennen zu können.  So war die tradierte Regierungsweise in verschiedene Formen der Öffentlichkeit eingebunden, der Glaube an die Manifestation der Gerechtigkeit im Glanz des Herrschers war auch in der frühen Neuzeit nicht verblasst.

Die Vorstellung von sozialer Ordnung wurde im Zeremoniell vor Augen geführt, Symbol und Symbolisiertes fielen zusammen. Den Reliquien wurde genauso eine innere Kraft zugesprochen wie dem Blick, der den Gläubigen aus einem Bild heraus traf, oder eben den Herrschaftszeichen. Realsymbole hatten eine Nähe zur magischen Identifizierung. Das wird gerade an den Sanktionen deutlich, mit denen eine Störung der Symbolik belegt wurden, zum Beispiel wenn ausgehängte Bekanntmachungen abgerissen und in den Staub geworfen wurden. Christian Wolff hat 1713 in seiner Aufklärungsschrift „Vernünfftige Gedancken“ solche Verhaltensweisen als „Beleidigung der Majestät” beschrieben: „Wenn einer das Edict nicht bloß abreisset; sondern auch in kleine Stücke zerreisset; der begehet mehr Frevel als der andere, der es bloß herunter risse. Wer das Edict nicht bloß abreisset und in Stücken zerreisset, sondern es gar mit Füssen tritt; der begehet mehr Frevel als der andere, der es bloß herunter reisset und in Stücken zerreisset. Wiederum wer das Edict abreisset, zerreisset, in den Koth wirfft und mit Füssen hinein tritt; der begehet mehr Frevel als ein anderer, der es bloß abreisset, nach diesem zerreisset und an dem Orte, wo er stehet, hinwirfft und mit Füssen tritt. Ja wer noch dazu unverantwortliche Reden führet, der begehet einen grösseren Frevel als derjenige, der es bey der Tat allein bewenden lasset.”

Das höfische Zeremoniell als Zeichensystem

Die Landesherren orientierten sich an den Kommunikations-Bedingungen des Volkes – sie stellten ihre Macht theatralisierend dar bei Festen, Huldigungen und auch bei öffentlichen Hinrichtungen. Selbst die Weitergabe von Informationen konnte öffentlich inszeniert werden. Die Selbstinszenierung der Herrscher im Zeremoniell war eine Form der ‚Massenkommunikation’.

Die Legitimierung von Herrschaft beruhte auf den nonverbalen  symbolischen Formen. Nichtsprachlichen Elemente der Kommunikation  wie Rituale, Gesten der Hoheit oder der Demut hatten eine enge Verbindung zum „Alltagswissens“ der Gesellschaft und fügen die kommunizierenden Individuen in den Rahmen einer umfassenderen Ordnung ein.
Die symbolische Darstellung des göttlichen Ursprungs weltlicher Obrigkeit enthob einen Fürsten nicht der aufmerksamen Beobachtung durch sein „Volk“. Gerade  wenn sich Herrschaft nach ihrem eigenen Selbstverständnis auf Gottesgnadentum bezieht, wird sie schnell für die Sicherheit und den Wohlstand der Untertanen verantwortlich gemacht. Die grundsätzliche Anerkennung monarchischer Herrschaft in der Frühen Neuzeit legitimierte nicht automatisch jede spezielle politische Handlung. Herrschaft blieb auf eine kontinuierliche Legitimierung durch spezielle Formen der Kommunikation angewiesen. Jede Unzufriedenheit in der Bevölkerung konnte zum Zweifel an der Normkonformität der Herrschenden führen und die Legitimität des Gesamtsystems erschüttern.

Das Zeremoniell war eine wesentliche Form der öffentlichen Kommunikation. Julius Bernhard von Rohr formulierte in seiner „Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschaft Der großen Herren” im Jahre 1733: „Das Staats-Ceremoniel schreibet den äusserlichen Handlungen der Regenten, oder derer, die ihre Personen vorstellen, eine gewisse Weise der Wohlanständigkeit vor, damit sie hierdurch ihre Ehre und Ansehen bey ihren Unterthanen und Bedienten, bey ihren Hoch-Fürstlichen Anverwandten und bey andern Mitregenten entweder erhalten, oder noch vermehren und vergrößern.”

Das Geheimnis als Symbol der Macht

Seit dem späten Mittelalter gewann das Geheimnis zentrale Bedeutung nicht nur in der theologischen, sondern auch in der politischen Kommunikation. Im 15. Jahrhundert vertrat Nikolaus von Kues erstmals die Lehre vom verborgenen Gott. Die gedankliche Figur war aber nicht auf die Theologie beschränkt. So wie ein allmächtiger Gott nicht an die Gesetze der von ihm geschaffenen Welt gebunden sein konnte, so war auch ein weltlicher Souverän nicht an die von ihm erlassenen Gesetze gebunden. „Ein Fürst, der schwört, die Gesetze zu halten, kann nicht souverän sein“, heißt es bei Jean Bodin. 1710 heißt es in einem Traktat Franz Albert Peltzhoffers im Hinblick auf das Herrschaftswissen der Herrscher: „arcanum est divinum“. Verborgenes Wissen ist besonders wichtig, die Gesellschaft ist fasziniert vom Geheimnis. Das Geheimnis des Fürsten wurde zu einem zentralen Symbol in der politischen Kommunikation der Frühen Neuzeit. 

Die Präsentation von Macht und Distanz waren Zeichen, mit denen die Landesherren des 17. und 18. Jahrhunderts ihre Besonderheit herausstrichen und damit das Vertrauen der Untertanen beanspruchten. Die Aura von besonderer Bedeutung und Macht wurde auch durch eine Kultur des Geheimnisses erzeugt. Die Gnade Gottes wurde aber auch sichtbar im Glanz, der von seiner Erscheinung oder Inszenierung ausging. Dass die symbolischen Botschaften von einem kleinen „höfischen“ Kreis verstanden wurden, stärkte die Ehrfurcht bei der großen Masse derer, die nur verstand, dass es da etwas gab, das ihre Vernunft überstieg. Um den „Pöbel“ einzubinden in die Zeremonien, ließen die Herrschaften bei manchen solcher Anlässe vorab gedruckte ‘Begleittexte’ verteilen, die die lateinischen Texte und die Symbole erklären.  Solche Erklärungen für zeremonielle  Herrscher-Darstellungen wurden zunehmend auch über Zeitschriften und Tageszeitungen verbreitet.

Das Geheimnis als Geheimniskrämerei und Falschheit

Das Geheimnis als Machtinstrument setzt allerdings Vertrauen  voraus. Im frühen 18. Jahrhundert überschnitten sich eine überwiegende Akzeptanz und eine zunehmende Ablehnung des Geheimnisses. Die sich entfaltende Öffentlichkeit unterminierte die Vorstellung von der Sakralität des Herrschers wie die Kultur des Geheimnisses. Transparenz von Entscheidungsprozessen und öffentliche Begründung waren die positiven Werte des Bürgertums. An der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert war die Kultur des Geheimnisses vollends diskreditiert.

Das Geheimnis verlor seine Fähigkeit zur Kennzeichnung göttlich legitimierter politischer Macht. Die bildungsbürgerlichen „Moralischen Wochenzeitschriften“ polemisierten gegen Geheimniskrämerei und Falschheit des Hoflebens. Gern wurde dabei ‚über Bande’ gespielt. Die polemische Kritik am Prunk des französischen Erbfeindes Ludwig XIV war leicht auf die Prachtentfaltung der eigenen Herrschaften zu übertragen.

Das Bürgertum, nicht nur das protestantische, setzt Aufrichtigkeit gegen jede Form von rein konventioneller, situationsabhängiger Moral. Inneres und Äußeres, Denken und Taten mussten für den Pietisten übereinstimmen. Nicht nur die akademisch gebildete Intelligenz, die zunehmende Zahl der Gelehrten haben an der Diskreditierung des Geheimnisses gearbeitet. Auch in der Welt der Fürstenhöfe war das Geheimnis ein unbefriedigender Zustand – sofern es  nicht die eigenen Geheimnisse betraf.  In den internationalen Beziehungen pflegten die Höfe im Verlaufe des 17. Jahrhunderts ständige Botschafter auszutauschen, die als „Agenten“ regelmäßig Bericht zu erstatten hatten. So entwickelte sich ein europaweites fürstliches Kommunikationssystems. Da die Agenten gern und gegen Geld die eine oder andere Nachricht streuten und an eine Zeitung weitergaben, nahm der Informationsstand der lesekundigen Bevölkerung zu – nicht nur in Kriegszeiten. So förderte der Absolutismus mit seiner Geheimpolitik den Reiz politischer Information, die Verbreitung von Neuigkeiten wurde zu einem Phänomen des Alltags. Die öffentliche Presse wurde zu einem akzeptierten Medium der Information und Kommunikation gerade im Bereich der Diplomatie.
Das 17. und frühe 18. Jahrhundert waren so nicht nur die Zeit der Kultur des Geheimnisses, sondern auch die der systematischen Anstrengung,  hinter die Geheimnisse zu kommen.

Die Republik der Gelehrten

Schon Erasmus hatte den Begriff der „res publica litteraria“ am Beginn des 16. Jahrhunderts geprägt und in ganz Europa ein Netzwerk gelehrter Brief-Korrespondenzen aufgebaut. In einer Phase der Herausbildung von Nationalstaaten und absolutistischer Staatsmacht verbreitete sich unter Gelehrten die Idee einer freien Form  der wissenschaftlichen Kommunikation.  Pierre Bayle formulierte 1696 die Grundsätze dieser Idee einer  Gelehrtenrepublik: „Diese Republik ist ein außerordentlich freier Staat. Man erkennt in ihm keine andere Herrschaft an als die der Wahrheit und der Vernunft …  Jeder ist in dieser Republik ganz sein eigener Herr und zugleich jedem verantwortlich.“ Christian Wolff in Halle bezog diese Freiheit immerhin – und nur – auf die Hörsäle der Universität. Die Werte dieser Gelehrtenkultur ließen sich allerdings nicht einsperren. Einem Prinzen müsse, hieß es 1725 in der Hamburger Moralischen Wochenschrift „Der Patriot“, erklärt werden, dass „Könige und Fürsten ... eben so wohl Schwachheiten unterworffen sind als ihre Unterthanen“. Ansehen sollte nur derjenige genießen, in dessen Vernunft und Leistung man Einsicht nehmen kann.

Die neue Öffentlichkeit der Aufklärung

Der Begriff der „öffentlichen Meinung“ wurde richtig populär als Kampfbegriff gegen Bevormundung durch die absolutistischen ‚Landesväter’ im späten 18. Jahrhundert.  Schon Michel de Montaigne erwähnte 1588 die ,opinion publique' im Sinne der sozialen Kontrolle. Ende des 17. Jahrhunderts als diskutierten die englischen Aufklärer in den Traktaten über „general opinion“ und „vulgar opinion“. 
Kaspar Stieler schrieb 1695 in seiner Schrift „Zeitungs Lust und Nutz” über das Zeitunglesen der städtischen Unterschichten:

    „Sitzen doch Lakeyen / Stallknecht / Kalfacter / Gärtner und Torhüter beysammen / und halten ihr Gespräch aus den Avisen ... Also / daß sie oft stolzer / als der Bürgermeister der Stadt seyn / weil sie sich weit mehr / als er / in Statsachen zu wissen und erfaren zuhaben einbilden. ... Sihet man doch nur sein Wunder in allen Städten / was vor ein Geleufe nach dem Post-Hause in den Zeitungs-Tagen ist; ärger / als wenn man Spende austeilete etc.” Johann Friedrich Heynatz bemerkte 1797 im zweiten Band seines „deutschen Antibarbarus“: „Jetzt fängt man an, Öffentlichkeit für publicität, d.t. Hervorziehung an das Tageslicht zu gebrauchen, und da wäre zu wünschen, dass man zur verhütung der Mehrdeutigkeit das Wort in den übrigen Bedeutungen geradehin veralten ließe.”

Die „Intelligenzblätter” waren ein typisches Produkt absolutistischer Informationspolitik und trugen doch gleichzeitig zur Verbreitung der Vorstellung bei, dass Politik transparent begründet werden müsse.  Die Beschäftigung mit neuen politischen Informationen wurde im 18. Jahrhundert in großen Kreisen auch des inzwischen alphabetisierten Volkes alltäglich. In Zedlers Lexikon hieß es 1749 zum Stichwort Zeitung: „Inzwischen ist die Welt dermassen an die Zeitungs-Blätter gewöhnet worden, daß sie die Unterdrückung derselben, als eine Finsternis ansehen würde.“ Die Politik der Fürstenhöfe wurde durch die von den Zeitungen hergestellte Öffentlichkeit  entmystifiziert. Die höfischen Machtinszenierungen verkamen dadurch zu Folklore.

      Lit.:
      Andreas Gestrich,
      Absolutismus und Öffentlichkeit. Politische Kommunikation in Deutschland zu Beginn des 18. Jahrhunderts (1994)